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Donnerstag, 21.11.2024

Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Famotec GmbH Karlsbad.

Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BALKONMACHER GmbH Karlsbad. Stand 01.02.2014. Stillschweigen gilt als Annahme unserer Bedingungen.

2 . Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Für die Art und den Umfang unserer

Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit

Ausführung des Auftrages zustande.

3 . Preisgrundlage

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in EURO, ab Werk, ausschl. Verpackung. Die Preise sind für Nachbestellungen und Anschlussaufträge

nicht verbindlich. Preisänderungen infolge Material- und/oder Kostenverteuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferung und Leistung

Die Angabe der Lieferzeit erfolgt ohne Gewähr nach bestem Gewissen unter Berücksichtigung der bei Eingang der Bestellung vorliegenden Betriebs- und

Beschäftigungsverhältnisse. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller

Ausführungseinzelheiten. Wird die Lieferfrist vom Verkäufer überschritten, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem er schriftlich eine

angemessene Nachfrist von mindestens 7 Werktagen gesetzt hat und soweit bei Ablauf der Nachfrist die Ware noch nicht fertiggestellt ist oder unser Lieferwerk uns

von der Abnahme des Rohmaterials freisetzt. Ein weitergehendes Recht zum Rücktritt oder Ansprüche auf Schadenersatz wegen verzögerter Erfüllung oder

Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind gestattet und gelten evtl. nach unserer Wahl als selbständige Geschäfte. Mehr- oder Minderlieferungen sind

fertigungsbedingt bis zu 15% zulässig. Wir behalten uns vor, die Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge zu

berechnen. Die Herstellungskosten der für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir in Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle

Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten vom Kunden ganz oder teilweise übernommen werden. Bei Abrufaufträgen

sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des

Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wir behalten uns

handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie

Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen technisch oder wirtschaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht

zu vertreten haben berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung angemessen zu verschieben. Irgendwelche

Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verpackung erfolgt in

recyclingfähigem PP, Säcken oder Kartons, ggfls. auf Paletten oder in Gitterboxen. Die Rücknahme dieser Verpackung erfolgt nur bei frachtfreier Rücklieferung.

Sonderverpackungen (Schichten, Zwischenlagen, Gefache etc.) erfolgen gegen gesonderte Berechnung.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Gefahrübergang auf den Käufer tritt – auch bei

frachtfreien Lieferungen – mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes ein. Die Wahl des

Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung.

Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls und bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des

Käufers nach freiem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten und zu berechnen. Für durch äußere Einwirkung auf dem Transport hervorgerufene

Schäden haften wir nicht. An Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden.

6. Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung finden. Beanstandungen von Gewicht, Beschaffenheit, Preisstellung oder

Berechnung der Ware müssen innerhalb 8 Tagen geltend gemacht werden und zwar, solange sich die Waren noch im Zustand der Anlieferung befindet. Für

gelieferte Erzeugnisse wird in der Weise Gewähr übernommen, dass fehlerhafte Ware nach Wahl des Lieferwerkes zum berechneten Preis zurückgenommen oder

durch neue ersetzt wird; alle sonstigen Ansprüche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, ferner etwaige Verzugsstrafen des Käufers und dergleichen werden

ausdrücklich abgelehnt. Demnach beschränken sich die Reklamationskosten max. auf den Auftragswert. Auf Grund der automatisierten und maschinellen Fertigung

ist eine Fehlerquote von bis zu 0,5% branchenüblich und zulässig. Eine Lieferung mit 0% Fehlerquote ist generell nicht möglich.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach rein netto ohne Abzug, wenn in unserer Bestellungsannahme nichts anderes Vermerkt ist. Die Zahlung hat so

rechzeitig zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstage über den Gegenwert verfügen können. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Kosten und

Verzugszinsen vor. Bei Hereingabe von Schecks und Wechseln gilt erst dann der Betrag als eingegangen, wenn uns von unserer Bank die Beträge gutgeschrieben

sind. Die Zahlung durch Wechsel kann nur aufgrund besonderer Vereinbarungen erfolgen, die mit uns vor Fälligkeit der Rechnungsbeträge getroffen werden müssen

und unter Voraussetzung, dass uns die Diskontierung bei der Landeszentralbank möglich ist. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber, ohne

Gewähr für rechtzeitigen Protest und stellt keine Stundung dar. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen

Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung

Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers. Umstände, welche

die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zum vollständigen, vorbehaltlosen Eingang aller aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit

uns sich ergebenen Forderungen vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene

Eigentum als Sicherung der Saldo-Forderung des Verkäufers. Der Käufer darf über die Ware nur im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsganges und solange

er nicht im Verzug ist, verfügen, sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen, noch Abmachungen mit Drittkäufern zustimmen, die das Eigentumsrecht des

Verkäufers beeinträchtigen; auch darf er nicht durch Übertragung des Geschäfts oder des Warenlagers im ganzen darüber verfügen. Bei Verarbeitung, Vermischung

oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder Sachen durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der Sachgesamtheit zum im Verhältnis des

Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Zusammenfügung. Die Forderungen des Verkäufers aus einer

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an

einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.

9. Auftragsstornierungen

Bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden werden die bis dahin angefallenen Kosten, jedoch mindestens 20 % des Auftragswertes bzw. Restauftragswertes,

in Rechnung gestellt.

10. Ausfallmuster

Ausfallmuster, bis zu deren Begutachtung die Fertigung ruht, können nur geliefert werden, wenn die anfallenden Kosten für den Maschinenstillstand vom Kunden

übernommen werden. Änderungswünsche müssen sofort telefonisch oder telegrafisch bekannt gegeben werden. Mehraufwendungen durch nachträglich

vorgebrachte Änderungswünsche oder Toleranzvorschriften gehen zu Lasten des Bestellers.

11. Haftung

Für Haftungs- und Nachfolgeschäden von und mit Artikeln aus unserem Lieferprogramm (insbesondere Warengruppe Modellsportzubehör) kann von uns keine

Verantwortung übernommen werden, da eine ordnungsgemäße Verwendung und Weiterverarbeitung der Artikel von uns nicht überwacht werden kann. Bei

Sonderproduktionen nach Kundenangaben (Zeichnungen, Muster etc.) sind wir ein reiner Lohnfertigungsbetrieb und haften daher grundsätzlich nicht für die

Teilekonstruktion und deren Statik bzw. Auslegung und Dimensionierung. Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine

Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

12. Neukunden

Für Neukunden ist eine schriftliche Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend notwendig. Eine Erstbelieferung erfolgt erst nach Eingang

dieser unterzeichneten Bedingungen, sowie grundsätzlich nur per Vorauskasse oder Abbuchungsauftrag.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsschließende, für Lieferung und Zahlung ist 76307 Karlsbad. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist 76307 Karlsbad, auch für

Wechsel- und sonstige Klagen im Urkundenprozess. Hieran wird durch die Angabe eines anderen Zahlungsortes auf dem Wechsel oder Scheck nichts geändert. Wir

sind jedoch berechtigt, unsere Rechte gegenüber dem Käufer an einem anderen Ort als Gerichtsstand geltend zu machen.

Diese Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte. Sie werden unter Ablehnung entgegenstehender Bestellerbedingungen, der Einheitlichkeit

unserer Geschäfte wegen, allen Bestellern gegenüber zugrunde gelegt. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk

ausschl. Verpackung. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch die mit unseren Vertretern getroffenen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung und nur

nach den nachstehenden Bedingungen für uns verbindlich. Unmittelbar und über unsere Vertreter getroffene Nebenabreden verpflichten uns nur durch schriftliche

Anerkennung. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Ware gelten die Bedingungen als anerkannt. Anders lautenden Bedingungen unseres Kunden

widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht