Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BALKONMACHER GmbH Karlsbad. Stand 01.02.2014. Stillschweigen gilt als Annahme unserer Bedingungen.
2 . Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Für die Art und den Umfang unserer
Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich, kommt der Vertrag spätestens mit
Ausführung des Auftrages zustande.
3 . Preisgrundlage
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in EURO, ab Werk, ausschl. Verpackung. Die Preise sind für Nachbestellungen und Anschlussaufträge
nicht verbindlich. Preisänderungen infolge Material- und/oder Kostenverteuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Lieferung und Leistung
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt ohne Gewähr nach bestem Gewissen unter Berücksichtigung der bei Eingang der Bestellung vorliegenden Betriebs- und
Beschäftigungsverhältnisse. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten. Wird die Lieferfrist vom Verkäufer überschritten, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem er schriftlich eine
angemessene Nachfrist von mindestens 7 Werktagen gesetzt hat und soweit bei Ablauf der Nachfrist die Ware noch nicht fertiggestellt ist oder unser Lieferwerk uns
von der Abnahme des Rohmaterials freisetzt. Ein weitergehendes Recht zum Rücktritt oder Ansprüche auf Schadenersatz wegen verzögerter Erfüllung oder
Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind gestattet und gelten evtl. nach unserer Wahl als selbständige Geschäfte. Mehr- oder Minderlieferungen sind
fertigungsbedingt bis zu 15% zulässig. Wir behalten uns vor, die Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge zu
berechnen. Die Herstellungskosten der für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir in Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle
Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten vom Kunden ganz oder teilweise übernommen werden. Bei Abrufaufträgen
sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des
Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wir behalten uns
handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie
Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen technisch oder wirtschaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht
zu vertreten haben berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung angemessen zu verschieben. Irgendwelche
Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verpackung erfolgt in
recyclingfähigem PP, Säcken oder Kartons, ggfls. auf Paletten oder in Gitterboxen. Die Rücknahme dieser Verpackung erfolgt nur bei frachtfreier Rücklieferung.
Sonderverpackungen (Schichten, Zwischenlagen, Gefache etc.) erfolgen gegen gesonderte Berechnung.
5. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Gefahrübergang auf den Käufer tritt – auch bei
frachtfreien Lieferungen – mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes ein. Die Wahl des
Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung.
Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls und bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des
Käufers nach freiem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten und zu berechnen. Für durch äußere Einwirkung auf dem Transport hervorgerufene
Schäden haften wir nicht. An Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Käufer gebunden.
6. Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung finden. Beanstandungen von Gewicht, Beschaffenheit, Preisstellung oder
Berechnung der Ware müssen innerhalb 8 Tagen geltend gemacht werden und zwar, solange sich die Waren noch im Zustand der Anlieferung befindet. Für
gelieferte Erzeugnisse wird in der Weise Gewähr übernommen, dass fehlerhafte Ware nach Wahl des Lieferwerkes zum berechneten Preis zurückgenommen oder
durch neue ersetzt wird; alle sonstigen Ansprüche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, ferner etwaige Verzugsstrafen des Käufers und dergleichen werden
ausdrücklich abgelehnt. Demnach beschränken sich die Reklamationskosten max. auf den Auftragswert. Auf Grund der automatisierten und maschinellen Fertigung
ist eine Fehlerquote von bis zu 0,5% branchenüblich und zulässig. Eine Lieferung mit 0% Fehlerquote ist generell nicht möglich.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach rein netto ohne Abzug, wenn in unserer Bestellungsannahme nichts anderes Vermerkt ist. Die Zahlung hat so
rechzeitig zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstage über den Gegenwert verfügen können. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Kosten und
Verzugszinsen vor. Bei Hereingabe von Schecks und Wechseln gilt erst dann der Betrag als eingegangen, wenn uns von unserer Bank die Beträge gutgeschrieben
sind. Die Zahlung durch Wechsel kann nur aufgrund besonderer Vereinbarungen erfolgen, die mit uns vor Fälligkeit der Rechnungsbeträge getroffen werden müssen
und unter Voraussetzung, dass uns die Diskontierung bei der Landeszentralbank möglich ist. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber, ohne
Gewähr für rechtzeitigen Protest und stellt keine Stundung dar. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung
Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers. Umstände, welche
die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zum vollständigen, vorbehaltlosen Eingang aller aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit
uns sich ergebenen Forderungen vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldo-Forderung des Verkäufers. Der Käufer darf über die Ware nur im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsganges und solange
er nicht im Verzug ist, verfügen, sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen, noch Abmachungen mit Drittkäufern zustimmen, die das Eigentumsrecht des
Verkäufers beeinträchtigen; auch darf er nicht durch Übertragung des Geschäfts oder des Warenlagers im ganzen darüber verfügen. Bei Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder Sachen durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der Sachgesamtheit zum im Verhältnis des
Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Zusammenfügung. Die Forderungen des Verkäufers aus einer
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an
einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
9. Auftragsstornierungen
Bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden werden die bis dahin angefallenen Kosten, jedoch mindestens 20 % des Auftragswertes bzw. Restauftragswertes,
in Rechnung gestellt.
10. Ausfallmuster
Ausfallmuster, bis zu deren Begutachtung die Fertigung ruht, können nur geliefert werden, wenn die anfallenden Kosten für den Maschinenstillstand vom Kunden
übernommen werden. Änderungswünsche müssen sofort telefonisch oder telegrafisch bekannt gegeben werden. Mehraufwendungen durch nachträglich
vorgebrachte Änderungswünsche oder Toleranzvorschriften gehen zu Lasten des Bestellers.
11. Haftung
Für Haftungs- und Nachfolgeschäden von und mit Artikeln aus unserem Lieferprogramm (insbesondere Warengruppe Modellsportzubehör) kann von uns keine
Verantwortung übernommen werden, da eine ordnungsgemäße Verwendung und Weiterverarbeitung der Artikel von uns nicht überwacht werden kann. Bei
Sonderproduktionen nach Kundenangaben (Zeichnungen, Muster etc.) sind wir ein reiner Lohnfertigungsbetrieb und haften daher grundsätzlich nicht für die
Teilekonstruktion und deren Statik bzw. Auslegung und Dimensionierung. Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine
Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
12. Neukunden
Für Neukunden ist eine schriftliche Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend notwendig. Eine Erstbelieferung erfolgt erst nach Eingang
dieser unterzeichneten Bedingungen, sowie grundsätzlich nur per Vorauskasse oder Abbuchungsauftrag.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsschließende, für Lieferung und Zahlung ist 76307 Karlsbad. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist 76307 Karlsbad, auch für
Wechsel- und sonstige Klagen im Urkundenprozess. Hieran wird durch die Angabe eines anderen Zahlungsortes auf dem Wechsel oder Scheck nichts geändert. Wir
sind jedoch berechtigt, unsere Rechte gegenüber dem Käufer an einem anderen Ort als Gerichtsstand geltend zu machen.
Diese Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte. Sie werden unter Ablehnung entgegenstehender Bestellerbedingungen, der Einheitlichkeit
unserer Geschäfte wegen, allen Bestellern gegenüber zugrunde gelegt. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk
ausschl. Verpackung. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, auch die mit unseren Vertretern getroffenen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung und nur
nach den nachstehenden Bedingungen für uns verbindlich. Unmittelbar und über unsere Vertreter getroffene Nebenabreden verpflichten uns nur durch schriftliche
Anerkennung. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Ware gelten die Bedingungen als anerkannt. Anders lautenden Bedingungen unseres Kunden
widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht